§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Flughafentransfer & Taxi Acksteiner und den Kunden der von Flughafentransfer & Taxi Acksteiner angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und ist in den Fahrzeugen von Flughafentransfer & Taxi Acksteiner zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet/verpflichten sich der Fahrgast/die Fahrgäste, im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.

 

 

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag

  1. Flughafentransfer & Taxi Acksteiner nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Flughafentransfer & Taxi Acksteiner entweder diesen Auftrag schriftlich oder telefonisch im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird.
  2. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen muss Flughafentransfer & Taxi Acksteiner so rechtzeitig durch den Kunden über Fahrplanänderungen in Kenntnis gesetzt werden, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für Flughafentransfer & Taxi Acksteiner entstehende Schäden.
  3. Der Kunde kann bis zu 72 Stunden vor Antritt der Fahrt ohne Angaben von Gründen und ohne Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
    • ab 72 h vor Reiseantritt =  25 % des Transferpreises
    • ab 48 h vor Reiseantritt =  50 % des Transferpreises
    • ab 24 h vor Reiseantritt = 100 % des Transferpreises


§ 3 Preise

  1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch Flughafentransfer & Taxi Acksteiner im Internet veröffentlichten und in den Geschäftsräumen einsehbaren aktuellen Preisangaben.
  1. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als drei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Flughafentransfer & Taxi Acksteiner berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

 


§ 4 Beförderung von Personen und Sachen

  1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der eigenen Anschnallpflicht sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht der in ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie selbst oder die sich in ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Die Kunden und die sie begleitenden Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von durch den Kunden verursachten Schäden und Verschmutzungen haften die Kunden und die sie begleitenden Personen. Diesem werden auch eventuell anfallende Reinigungskosten in Rechnung gestellt. In den Fahrzeugen herrscht allgemeines Rauchverbot! Das Benutzen von elektronischen Medien wie Mobilfunkgeräten, Laptop und MP3-Player ist generell gestattet. Grundsätzlich kann der Fahrer dies jedoch aufgrund von Störungen unterbinden. Zur Vermeidung von Lärmbelästigung gegenüber Mitreisenden sind Kopfhörer zu benutzen. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Flughafentransfer & Taxi Acksteiner freigestellt. Auf besondere Ankunftstermine und Beförderungswünsche, vor allem aufgrund gesundheitlicher Bedingungen, haben die Kunden bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
  3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei kilometerunabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist Flughafentransfer & Taxi Acksteiner die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
  4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Flughafentransfer & Taxi Acksteiner natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.


§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

  1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben oder per Überweisung in Vorkasse. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bis dato nicht bezahlte Transfers werden von uns nicht durchgeführt. Ausnahmen bedürfen der besonderen Absprachen direkt bei Flughafentransfer & Taxi Acksteiner. Kreditkarten können als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden.
  2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Flughafentransfer & Taxi Acksteiner über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
  4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Flughafentransfer & Taxi Acksteiner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls Flughafentransfer & Taxi Acksteiner nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Flughafentransfer & Taxi Acksteiner berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).


§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Ein Koffer und ein Handgepäck pro Person sind im Preis inbegriffen, für jedes weitere nicht angemeldete Gepäckstück berechnen wir einen Preis von 8,- €. Bei Übergepäck, Sperrgepäck sowie Rollstühle, Fahrräder etc. bedarf es einer besonderen Vereinbarung. Diese Gepäckstücke können aufpreispflichtig sein. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Flughafentransfer & Taxi Acksteiner in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Flughafentransfer & Taxi Acksteiner transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
  2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Flughafentransfer & Taxi Acksteiner gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
  3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Flughafentransfer & Taxi Acksteiner umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
  4. Flughafentransfer & Taxi Acksteiner haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeit zwischen Flughafentransfer & Taxi Acksteiner und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus und Unfälle oder aus solchen Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. Flughafentransfer & Taxi Acksteiner haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
  5. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen, sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
  6. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen oder durch mitgeführte Tiere und Transportgüter verursacht werden und welche aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen am Eigentum von Flughafentransfer & Taxi Acksteiner oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Flughafentransfer & Taxi Acksteiner neben der Beseitigung auch den entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
  7. Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Kunde am Abreisetag nach 30 Minuten nicht am vereinbarten Treffpunkt erscheint. Dies gilt als Kündigung von Seiten des Kunden, 100% des Fahrpreises werden in Rechnung gestellt. Falls der Kunde Abflugs- bzw. Ankunftszeiten falsch angibt oder verwechselt, sind wir berechtigt, dem Kunden die aus falschen Zeit- oder Ortsangaben resultierenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Der Fahrgast ist verpflichtet, uns unverzüglich telefonisch über Verschiebungen der Ankunftszeit zu informieren. Auch bei einer verspäteten Ankunft des Flugzeuges von mehr als 90 Minuten kann unsererseits keine Haftung übernommen werden, und wir sind nicht mehr zum Rücktransfer verpflichtet. Sollte das Fahrzeug am Abreisetag nicht maximal 15 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit am vereinbarten Treffpunkt sein, verpflichtet sich der Kunde vor Inanspruchnahme eines anderen Verkehrsmittels die Nr. 0152/24246214 anzurufen und über die vorliegende Situation zu informieren. Dies gilt auch im Einzeltransfer bei der Ankunft am Treffpunkt und im Sammeltransfer nach max. 90 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit bei Ankunft am Treffpunkt. Der Fahrgast ist verpflichtet, uns unverzüglich telefonisch über Verschiebungen der Ankunftszeit zu informieren. Der Abholtermin am Flughafen richtet sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen Ankunftszeit des Flugzeuges.


§ 7 Datenschutz

Flughafentransfer & Taxi Acksteiner erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

 

 

§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Unternehmenssitz.

 

 

§ 9 Annullierung
Kann ein Transfer aus Gründen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, extreme Wetterbedingungen, Streiks usw. nicht stattfinden, werden Sie sobald wie möglich benachrichtigt. In diesen Fällen erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Betrag ohne Abzug zurück. Des Weiteren erlöschen jegliche gegenseitigen weitergehenden Ansprüche.

 

 

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.